AGB

ALLGEMEINES
Die TREFFA GmbH ist Reisevermittler und kein Reiseveranstalter. Mit Ihrer Buchung beauftragen Sie uns, einen entsprechenden Vertrag mit dem ungarischen Jagdrevier abzuschlissen und für Sie eventuelle Reservierungen von Hotels vorzunehmen oder Transfers vom Flughafen etc. zu bestellen.

BUCHUNGEN
Aufgrund Ihrer schriftlich (per Post, per Fax oder per E-mail ) angegebenen Buchung stellt TREFFA einen Jagdvertrag zusammen, der den gewünschten Abschuss, den Zeitpunkt Ihrer Jagdreise, das Revier, Unterkunft, Verpflegung, Preise und sonstige Bedingungen enthält. Ihre Buchung gilt dann für beide Seiten als verbindlich, wenn das von Ihnen unterzeichnete Vertragsduplikat mit der Vertragsanlage bei TREFFA GmbH eintrifft und die geforderte Anzahlung geleistet wurde.

KEINE ABSCHUSSGARANTIE
TREFFA GmbH.  haftet grundsätzlich nicht dafür, dass der Kunde gegebenenfalls gebuchte Wildarten auch tatsächlich erlegt oder erlegen kann. TREFFA wird sich lediglich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes darum bemühen, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Abschuss zu ermöglichen.

JAGDUNTERLAGEN
Nach Abschluss des Jagdvertrages erhalten Sie von TREFFA Unterlagen zur Einfuhr Ihrer Waffen und eine Wegbeschreibung. Ihre von der TREFFA gelöste, ungarische Jagdkarte mit der Haftpflichtversicherung und die Abschussliste (Jagdprotokoll) erhalten Sie in dem Revier. Die Jagdgäste ausser der EU erhalten weiterhin eine Erklärungsformulare zur Waffeneinfuhr zusammen mit den aktuellen Hinweisen .

ABRECHNUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle von Ihnen getätigten Abschüsse und in Anspruch genommenen Dienstleistungen werden in die Abschussliste eingetragen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der darin gemachten Angaben, welche die Basis der Endabrechnung darstellen. Fehlschüsse und Gründe für einen eventuell nicht erfüllten Abschuss sind im Jagdprotokoll auch zu vermerken.
Etwaige Reklamationen müssen Sie unbedingt auf der Abschussliste vermerken, da diese sonst nicht mehr anerkannt werden können.
Die Preise für die Trophäen richten sich nach dem im Revier erstellten, 24-stündigen Trophäengewicht bzw. -masse die in der Abschussliste eingetragen und vom Revier und vom Jagdgast unterschrieben werden. Dies sind also die Verrechnungsgewichte bzw. -massen. Bei Streitfällen sind die von der Trophäenbewertungskommission bestimmten Trophäengewichte bzw. -massen sowohl für den Jagdgast als auch für das Revier und für die TREFFA verbindlich.
Die Abrechnung erfolgt entweder direkt im Revier durch einen Vertreter von TREFFA oder nachträglich per Überweisung. Ihre Rechnung wird in EURO erstellt. Geleistete Anzahlungen werden in Abzug gebracht. Die Bezahlung sollte in bar, mit Verrechnungsschecks oder mit Überweisung erfolgen. Kreditkarten können nicht angenommen werden.

VERSICHERUNG
TREFFA  hat eine Vereinbarung mit UNIQA Versicherungsunternehmen über der Jagdhaftpflichtversicherung für ausländische Jagdgäste. Diese Versicherung wird von uns mit der Versicherungsunternehmen auf Ihre Nahme abgeschlossen.
Andere Reiseversicherungen, wie Kranken-, Gepäck-, Unfall-, Überfall-, Reiserücktritversicherungen schliessen wir nur auf konkrete Bitte von Ihnen ab.
An sonsten ist der Jagdgast verpflichtet diese Versicherungen selbst zu schließen.

TROPHÄENBEWERTUNG
Die Bewertung der Trophäen bei der Trophäenbewertungskommission ist die Aufgabe vom Jagdveranstalter (Jagdrevier).
Wenn Sie Ihre Trophäe gleich nach der Jagd selbst mitnehmen möchten, sollten Sie Ihre Jagdreise so planen, dass die Trophäenbewertung noch erfolgen kann. Hiermit müssen Sie beachten, dass die Trophäenbewertung nur an bestimmten Arbeitstagen möglich ist. Mit dem Nachschicken der Trophäen steht die TREFFA gern zu Ihrer Verfügung, aber die Trophäenlieferung ist mit vielen Umständen, Kosten und oftmals auch mit längeren Wartezeiten verbunden. Die Kosten für die Trophäenlagerung im Revier, bzw. der Trophäenlieferung zur Bewertungskomission und zurück, dann nach der TREFFA Zentrale, dann die Lieferungs- bzw. Versandsgebühren von Nyíregyháza ins Ausland und die Gebühren einer eventuell gewünschten Trophäenversicherung gehen zu Ihren Lasten.
HAFTUNG
TREFFA Jagdreisebüro haftet in Rahmen seiner Tätigkeit für eine gewissenhafte Vorbereitung der Jagd, für sorgfältige auswahl der Jagdreviere und für die präzise Dienstleistungen während der Jagd an Sie.
TREFFA  haftet in keinem Fall für Ihren Jagderfolg. Wenn der gebuchte Abschuss wegen Witterung, Fehlpirsch- oder Ansitz nicht zur Stande kommt, werden die von Ihnen in Anspruch genommene Dienstleistungen von Ihrer Anzahlung abgezogen und der Rest Ihnen zurückgewiesen.
Die eventuellen Beanstandungen müssen Sie unbedingt vor Ort melden und Abhilfe verlangen. Sollte keine Abhilfe erfolgen, so müssen Sie Ihre Beanstandungen auf jeden Fall auf der Abschussliste eintragen.
Nachträgliche Beanstandungen, die nicht in die Abschussliste eingetragen wurden, können von TREFFA nicht mehr berücksichtigt werden.
Eventuelle Ansprüche müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach Ende Ihrer Jagdreise in schriftlicher Form bei TREFFA anmelden.